Darf ich die Akte fotografieren? Können Digitalisate bestellt werden?
Darf ich die Akte fotografieren?
Das eigenständige Fotografieren ist nicht mehr erlaubt, da Bauakten oft personenbezogene Daten enthalten. Diese müssen gemäß DSGVO, BayDSG und BayVwVfG geschützt werden.
Können Digitalisate bestellt werden?
Ja, Sie können im Anschluss an eine Einsicht im Lesesaal einen Scanauftrag stellen. In den Scans werden ausschließlich die im Akt enthaltenen Pläne bereitgestellt, keine sonstigen Dokumente aus dem Akt. Hierfür wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 70 Euro erhoben. Die Einsichtsgebühr von 35 Euro ist hierin nicht enthalten.
Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes kann eine digitale Bestellung nur nach persönlicher Einsichtnahme und Kontrolle erfolgen. So kann die bestellende Person überprüfen, ob die Dokumente tatsächlich benötigt werden. Demnach ist eine rein digitale Bestellung ohne vorherige Einsichtnahme nicht möglich. Die Bereitstellung des Scans kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.