Angaben zur Identifikation |
Institution: | Stadtarchiv Augsburg |
Signatur: | AB A 1.2.8 b |
Titel: | Stadtvogtamt und Reichslandvogtei Schwaben (Serie 2) |
Entstehungszeitraum: | 1305 - 1802 |
Stufe: | Bestand |
Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
| Amtsbuch/Band |
Anzahl: | 33 |
Laufmeter: | 4,00 |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz / Aktenbildner: | StadtpflegerStadtpfleger, Geheimer Rat und Rat |
| Stadtvogtamt |
Verwaltungsgeschichte: | Die Vogtei (Stadtvogtamt)i über das Hochstift Augsburg samt Stadt lag seit 1116 in Händen der Herren von Schwabegg. Im ersten Stadtrecht von 1156 war der Vogt, der die Hochgerichtsbarkeit auf den sogenannten drei ’echten Dingen’ jährlich in der Stadt ausübte, eindeutig Funktionsträger des Bischofs. Nach dem Aussterben der Schwabegger 1167 zog Friedrich I. die Vogtei an sich, wodurch der königliche Einfluss gegenüber dem Bischof erheblich gestärkt wurde. Nach einem Zwischenstadium zog König Rudolf von Habsburg die Stadtvogtei als angebliches Reichsgut an sich und behandelte sie als Teil der ostschwäbischen Reichslandvogtei, wie das Stadtrecht von 1276 zeigt (’des chunges vogt’). In diesem Zusammenhang gelang es der Bürgerschaft, seit 1263 erstmals den Stadtvogt aus ihren Reihen zu stellen. Seit Ende des 14. Jahrhunderts wurde die Beteiligung der Bürgerschaft bei der Ernennung üblich; mit dem Privileg Kaiser Sigismunds vom 14.3.1426 wurde die Wahl des Land- und Stadtvogts der Stadt zugestanden, wobei die Stadtvogtei und die untere Landvogtei von Gersthofen bis Langweid eine Einheit bildeten. Der südliche Teil, die sogenannte Straßvogtei von Göggingen bis Schwabmünchen im Bereich der Reichsstraße, blieb seit 1336/48 bis zum Ende des Alten Reiches Pfandbesitz des Hochstifts und damit Grundlage für die bischöfliche Territorialhoheit. Der Stadtvogt verlor als städtischer Beamter seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Zuge des Ausbaus des Stadtgerichts, dessen Vorsitz er nominell weiterhin innehatte, faktisch an Bedeutung. Er beschränkte seine Kompetenz auf notarielle und exekutive Funktionen, wurde aber weiterhin vom Reichslandvogt mit dem Blutbann belehnt. Die Hochgerichtsstätte befand sich innerhalb der exterritorialen vorderösterreichischen Flur in Kriegshaber. Ihre Vermarkungssteine zeigten nach außen das burgauische und nach innen das reichsstädtische Hoheitswappen. (Quelle: R. Kießling, Art. „Vogtei“, in Stadtlexikon Augsburg). Die Landvogteien in Schwaben entstanden im Zuge der Revindikationspolitik König Rudolfs I. (reg. 1273-1291). Im heutigen Bayerisch-Schwaben umfassten die Reichslandvogteien Oberschwaben, Niederschwaben und Augsburg. Die Reichslandvögte vertraten als Amtsträger den König. Die Reichslandvögte vertraten als jederzeit abberufbare Amtsträger den König. Sie verwalteten die Einkünfte des Reichs, übten den Schirm über die Reichsklöster und stadtherrliche Funktionen in den Reichsstädten aus. Unter ihrem Schutz standen auch die Juden. Zusammen mit den Städten, deren Aufgebote sie anführten, wahrten sie den Frieden. 1378 wurden die Vogteien Ober- und Niederschwaben vereinigt. Im 16. Jahrhundert geriet insbesondere die Landvogtei Oberschwaben in den Einflussbereich Österreichs, das seine Herrschaft über Teile Schwabens in den vorherigen Jahrzehnten intensiviert hatte. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und seine Folgen führten zur Auflösung der Reichslandvogteien. (weitere Informationen s. auch Historisches Lexikon Bayerns, Art. "Landvogteien in Schwaben") |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Schrift: | Lateinisch |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Eine spätere Neustrukturierung der einzelnen Provenienzen und eine Vereingung mit den weiteren vorhandenen Teilserien ist erforderlich. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=346709 |
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