StadtAA/00471/AUS/1433 Oktober 31 Hermann Nördlinger der Ältere, Bürger zu Augsburg, gibt seiner jetzigen Ehefrau Anna, geb. Ploß, als Heimsteuer 600 rheinische Gulden und als Widerlegung 700 rheinische Gulden., 31.10.1433 (Archivalieneinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Bestand:Allgemeines Urkundenselekt (AUS) - Ältere Reihe (bis 1806)
Signatur:StadtAA/00471/AUS/1433 Oktober 31
Titel:Hermann Nördlinger der Ältere, Bürger zu Augsburg, gibt seiner jetzigen Ehefrau Anna, geb. Ploß, als Heimsteuer 600 rheinische Gulden und als Widerlegung 700 rheinische Gulden.
Entstehungszeitraum:31.10.1433
Originaldatierung:...an sampstag vor aller hayligen tag
Stufe:Archivalieneinheit
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hermann Nördlinger der Ältere, Bürger zu Augsburg, gibt in Absprache mit seinen zwei Söhnen Ulrich und Herman und seinen zwei Töchtern Anna Schmucker und Magdalena Herwart seiner jetzigen Ehefrau Anna, geb. Ploß, als Heimsteuer 600 rheinische Gulden und als Widerlegung 700 rheinische Gulden. Er verschreibt ihr die Summe von 1300 Gulden auf die Hälfte seiner zwei Anwesen (hüser, hofsach und gesäzze) zu Augsburg gelegen; eines bewoht Nördlinger selbst, auf der einen Seite an Hans Meutings Haus anstoßend (von Georg Minner gekauft), auf der anderen Seite an das von seinem Schwiegersohn Hans Herwart bewohnte Haus – und sein Haus, das an den Wohnsitz des alten Ketzel stößt (beide Häuser vornan die Straße angrenzend) – und auf die Hälfte seines Angers von sechs Tagwerken (von des verstorbenen Altmann Kind gekauft), jetzt sein Eigentum, und auf die Hälfte seines Gartens vor dem Gögginger Tor, ein Zinslehen von St. Katharina zu Augburg (jährlicher Zins: drei Örter eines ungarischen oder böhmischen Gulden zu Michaeli (29. September)), und die übrigen 300 Gulden auf seine Rechte am Dorf Denkling (möglicherweise Denklingen, Lkr. Landsberg am Lech), ein Leibding des Bischofs von Augsburg.
Falls Erben nicht in Jahresfrist nach seinem Tod die 1300 Gulden ausbezahlen, ist Anna Ploß berechtigt, die Fürpfänder anzugreifen, zu versetzen und zu verkaufen. Ferner gehören ihre alle kostbaren und sonstigen Kleidungsstücke, Schleier, Gebände, Brautbecher, Brautringe usw., Kleinode. Falls aus dieser Ehe noch Kinder hervorgehen: Erbschaft nach Stadtrecht zu Augsburg.
Falls Nördlinger die 300 Gulden (Denkling) nicht entrichten kann, verschreibt er Anna Ploß diese Summe auf andere liegende Güter oder legt sie zur gemeinsamen lebenslänglichen Nutzung in bar an.
Nach seinem Tod: Wohnrecht für Anna Ploß in seinem Haus, angemessene Verköstigung sowie Dienerin bis zur vollständigen Ausbezahlung der 1300 Gulden.
Beglaubigungsmittel:Siegel
Aussteller:A: Hermann Nördlinger der Ältere, Bürger zu Augsburg
Siegler:S1: Stadt Augsburg (kleines Siegel); S2 = A; S3: Hans Herwart; S4: Ulrich Nördlinger, Sohn des A; S5: Hermann Nördlinger, Sohn des A
Unterschrift:Z1: Konrad Vögelin, Stadtpfleger; Z2: Ulrich Hofmair; Z3: Georg Nördlinger
Provenienz / Aktenbildner:?
Rückvermerke, Alte Registraturvermerke:heilach brief H(er)man Nördlinger/
Überlieferungsart:Ausfertigung
Sprache:Deutsch
Schrift:Lateinisch
Trägermaterial:Pergament
Anzahl der Siegel:5
Fehlende Siegel:S1–S3, S5
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=357278
 

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