NB B 2.51 Notruf Augsburg e.V., 1984-1995 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Signatur:NB B 2.51
Titel:Notruf Augsburg e.V.
Entstehungszeitraum:1984 - 1995
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akte/Dokument
Anzahl:23
Laufmeter:1,00

Angaben zum Kontext

Provenienz / Aktenbildner:Notruf Augsburg e.V.
Verwaltungsgeschichte:Das “Notruftelefon für vergewaltigte Frauen und Mädchen“ wurde 1983 in Augsburg installiert als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Der Anrufbeantworter wurde täglich abgehört, und die betroffenen Frauen wurden sofort angerufen und beraten. Jeden Mittwoch waren die Notruf-Frauen im Frauenzentrum oder INCA-Klub erreichbar. Oberster Grundsatz war, die Wünsche der betroffenen Frauen zu respektieren und sie zu keiner Aktivität zu überreden (Polizei, Anzeige, Therapie) auch wenn es aus politischen und für die Öffentlichkeit wichtigen Gründen wünschenswert gewesen wäre, die Geschehnisse bekannt zu machen.

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasste Informationsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Ärztlnnen, Rechtsanwältlnnen, der Presse, städtischen Frauengruppierungen. Zusammen mit der Polizei hatten die Notruf-Frauen eine Informationsbroschüre erarbeitet mit dem Ziel, die Polizei etwas mehr für die Situation der betroffenen Frauen zu sensibilisieren. Ende 1993, nach zehnjährigem, ehrenamtlichen Einsatz, stellten die Notruf-Frauen aus "Erschöpfung“ diese schwierige Arbeit ein. Seitdem setzen sich Frauen des Frauenprojektehauses, dem der Notruf angehört, für die Weiterführung des Notrufes in Augsburg ein. Die Frauen des "Projektehauses" forderten und fordern immer wieder von der Stadt Augsburg u.a. mit Brief- und Unterschriftenaktionen, die Einrichtung einer unabhängigen, anonymen und frauenparteilich arbeitenden Anlaufstelle für vergewaltigte Frauen finanziell abzusichern.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Aktenmaterial spiegelt die zehnjährige ehrenamtliche Arbeit von Frauen und den Kampf und die Aktivitäten für eine finanziell abgesicherte Beratungsmöglichkeit wider. Die Frauen des Frauenprojektehauses halten mit Informationen, Aufklärung und Aktionen diese Forderung aufrecht und tragen sie immer wieder in die entsprechenden Stadtgremien und die Öffentlichkeit der Stadt Augsburg.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Die Benützung durch Dritte bis zum 31. Dezember 2020 nicht gestattet ist. Danach gelten die allgemeinen Schutzfistenregelungen.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=367999
 

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