StadtAA/00471/AUS/1449 November 4 Vor dem Rat bzw.Gericht der Stadt Augsburg: Der unmündige Knabe Hänslin, Sohn des Hans Pschorr, klagt durch seinen Anwalt Hans Onsorg gegen den Vater weil dieser den mütterlichen Erbteil des Jungen, an sich gezogen haben soll., 04.11.1449 (Archivalieneinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Bestand:Allgemeines Urkundenselekt (AUS) - Ältere Reihe (bis 1806)
Signatur:StadtAA/00471/AUS/1449 November 4
Titel:Vor dem Rat bzw.Gericht der Stadt Augsburg: Der unmündige Knabe Hänslin, Sohn des Hans Pschorr, klagt durch seinen Anwalt Hans Onsorg gegen den Vater weil dieser den mütterlichen Erbteil des Jungen, an sich gezogen haben soll.
Entstehungszeitraum:04.11.1449
Originaldatierung:uff afftermentag nach aller hailigen tag...
Stufe:Archivalieneinheit
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Vor dem Rat bzw.Gericht der Stadt Augsburg erscheinen: Die Gläubiger ("gellter") des Hans Pschorr, genannt Michel, der ehemalige Bleicher, Bürger von Augsburg, und der unmündige Knabe Hänslin, Sohn des Bleicher, mit seinen Großeltern = Ehepaar Konrad Öttinger. Der Knabe Henslin klagt durch seinen Anwalt Hans Onsorg: gegen Hans Pschorr: sie hätten den Besitz seines Vaters, auf dem für seinen mütterlichen Erbteil 150 rheinische Gulden verschrieben waren, lateinische Urkunde vom Vorjahr (=1448), an sich gezogen. Anwalt der Gläubiger: Georg Nördlinger: "wer erben wölt, der solt ouch gelter sein": man sei dem Knaben nichts schuldig.- die angezogene Urkunde sei für ihre Ansprüche nicht verbindlich; der größte Teil der Schuld ginge ja auf die Zeit vor 1448 zurück. Hans Onsorg: falls der verstorbene Vater unbillig, gehandelt hätte, habe er schwere Leibesstrafe erleiden müssen; nach Stadtrecht müsse die genannte Urkunde in Kraft bleiben. Gläubiger: inzwischen Wechsel beim Erbteil des Knaben; größere Schuld bei seiner Mutter usw.; Urteil: Hänslin Pschorr habe Anspruch auf die 150 rheinische Gulden, denn auch er gehöre zu den Gläubigern; erhält Urteilsbrief.
Urkundentypologie:Gerichtsbrief
Beglaubigungsmittel:Siegel
Aussteller:A: Gericht der Stadt Augsburg
Siegler:S: Die Stadt Augsburg (kleines Siegel)
Provenienz / Aktenbildner:?
Sprache:Deutsch
Schrift:Lateinisch
Trägermaterial:Pergament
Anzahl der Siegel:1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=447179
 

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