AB E 5 Notariatsarchiv Spreng, 1567-1600 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Signatur:AB E 5
Titel:Notariatsarchiv Spreng
Entstehungszeitraum:1567 - 1600
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Faszikel
Amtsbuch/Band
Anzahl:102
Laufmeter:5,00

Angaben zum Kontext

Provenienz / Aktenbildner:Johannes Spreng, Notar
Verwaltungsgeschichte:Johannes (auch: Johann) Spreng, geboren im Jahr 1524 in Augsburg, verstorben am 30. März 1601 ebenda, wirkte ab etwa 1563/64 bis zu seinem Tod als kaiserlicher Notar in seiner Heimatstadt. Bereits 1547 wird er in den Verzeichnissen der Augsburger Meistersinger als Notar und Dichter geführt. Im Sommer 1553 nahm Spreng ein Studium an der renommierten Universität zu Wittenberg auf, das er bereits am 31. Juli 1554 als Magister Artium der Freien Künste und der Philosophie abschloss, was auf eine umfassende Vorbildung schließen lässt. Von 1555 bis 1559 wirkte er in seiner Heimatstadt Augsburg als Lehrer für Latein, Griechisch und Kalligraphie am evangelischen Gymnasium bei St. Anna und seit 1558 auch an der Schreibschule des Magistrats. 1559/60 ging Spreng nach Heidelberg, um am dortigen Pädagogium eine besser bezahlte Stelle anzunehmen. Zum 5. November 1561 immatrikulierte Spreng sich schließlich für ein juristisches Studium an der Universität Heidelberg, das er allerdings nie mit einem formalen Abschluss beendete. 1563/64 erreichte Spreng nach erfolgter Prüfung vor dem Reichskammergericht in Speyer seine Approbation als kaiserlicher Notar. Nach Augsburg zurückgekehrt, richtete er in seiner am Kesselmarkt im Stiftsgebäude bei St. Martin gelegenen Wohnung seine Notariatskanzlei ein. Aus der 1563/64 in Augsburg geschlossenen Ehe mit Anna Schönherr ging ein Sohn hervor; nach dem Tod seiner Ehefrau heiratete Spreng Ende 1591 erneut.

Johannes Spreng gilt als einer der angesehensten Augsburger Meistersinger des 16. Jahrhunderts; überliefert sind über 300 Meisterlieder. Zugleich trat der Humanist Spreng als Übersetzer antiker Dichtung und Prosa in Erscheinung. Seiner Feder entsprangen unter anderem Übertragungen der "Metamorphosen" des Ovid, der "Ilias" Homers und der "Aeneis" Vergils in deutsche Reimverse (die letzteren beiden wurden posthum veröffentlicht), außerdem eine Prosaübersetzung der Werke des Geschichtsschreibers Flavius Josephus. Als Notar war Spreng die bevorzugte Adresse in Augsburg, was sich an der Liste seiner Auftraggeber von europäischem Rang ablesen lässt. Zu seinen Klienten gehörten praktisch alle angesehenen Augsburger Persönlichkeiten und Kaufmannschaften der damaligen Zeit, so beispielsweise die Fugger, Welser, Manlich, Rehlinger, Sulzer, Österreicher etc. Sprengs Notariatssignet zeigt ein geflügeltes Pferd auf einem Sockel, in dessen zwei Sockelstufen sein Name und der Sinnspruch "Mortalia facta peribunt" ("Die sterblichen Werke werden vergehen") enthalten sind.
Archivierungsgeschichte:Wie und wann genau das Spreng'sche Notariatsarchiv in das Stadtarchiv gelangte, ist nicht geklärt. Möglicherweise fiel es bereits im zeitlichen Umfeld des Ablebens von Johannes Spreng im Jahr 1601 an die Reichsstadt Augsburg, da Spreng, der angesehenste Augsburger Notar seiner Zeit, von 1566 an (nach Simnacher bereits von 1558 an) bis zu seinem Tode auch dem Großen Rat der Reichsstadt angehörte. Im Mai 1937 begann der Studienassessor Anton Uhl mit der Regestierung der Urschriften von Sprengs Notariatsinstrumenten, konnte diese Arbeit bis September 1939 jedoch ebenso wenig abschließen wie die Anlage einer Personen-, Orts- und Sachkartei. Um 1950 entnahm vermutlich der bekannte Wappenforscher Dr. Eduard Zimmermann 46 Urschriften, auf denen Handels- und Firmenzeichen abgebildet waren, und bildete aus diesen Stücken einen Selekt. Dieser wurde im Herbst 2003 aufgelöst und die Stücke wieder an die korrekte Position in den Protokollbänden eingereiht. Im Frühjahr 2010 wurden bei den im Zuge der Umzugsvorbereitungen aus dem alten Archivgebäude vorgenommenen Beständearbeiten einige weitere Urschriften von Spreng'schen Notariatsinstrumenten sowie das Register für das Jahr 1570 im Raum 109 aufgefunden und in die Protokollbände eingereiht. Im Frühjahr 2025 wurde der Bestand einer Revision unterzogen. Dabei wurde die Signatur 1a, die zuvor als zum verlorenen Protokollband I gehörig angesehen worden war, nach erneuter Sichtung entnommen und dem Bestand AB A 6.4 d "Schuld-, Klag- und Appellationssachen - Serie IV" zugewiesen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Bestand enthält zweierlei Arten von Unterlagen: Zum einen die ungebundenen Protokollbände mit den Urschriften der von Johannes Spreng aufgerichteten Notariatsinstrumente, zum anderen Sprengs gebundene zeitgenössische Jahresregister. Bei der Urschrift handelt es sich um das vom Notar in der Verhandlung mit seinem Klienten erstellte Konzept, auf dessen Grundlage anschließend die Reinschrift ausgefertigt und dem Klienten ausgehändigt wurde. Es handelt sich also nicht um eine im Nachhinein angefertigte Abschrift der Ausfertigung, wie von der Reichsnotariatsordnung von 1512 eigentlich vorgesehen; dennoch genügte Sprengs zeitökonomisches Vorgehen, statt einer zusätzlichen Abschrift die Entwürfe aufzubewahren, den Ansprüchen der vorgeschriebenen Dokumentation der getätigten Rechtsgeschäfte. Ebenfalls der Reichsnotariatsordnung entsprang die Pflicht zur Registerführung durch den Notar, um die Auffindbarkeit der aufbewahrten Abschriften sicherzustellen. Schließlich gestattete die Reichsnotariatsordnung es dem Notar, bestimmte Schreibarbeiten durch einen Schreiber ausführen zu lassen. Von dieser Möglichkeit machte Spreng mit fortschreitender Dauer seiner Tätigkeit zunehmend Gebrauch, wodurch sich die in den Protokollbänden feststellbaren verschiedenen Schreiberhände erklären lassen.

Die Protokollbände wurden von Spreng mit römischen Zahlen fortlaufend nummeriert; warum Spreng hier einmal auch eine Bruchzahl vergab, ist nicht geklärt. Seine Zählung liegt der Vergabe der Archivsignaturen zugrunde, um eine Kongruenz mit der zeitgenössischen Angabe auf dem Buchrücken zu gewährleisten. Zu Beginn seiner notariellen Tätigkeit legte Spreng nur einen Protokollband pro Jahr an, ab dem Jahr 1572 dann jährlich deren zwei. Innerhalb eines Jahrgangs ordnete Spreng seine Urschriften, von seltenen Ausnahmen abgesehen, chronologisch aufsteigend an. Er versah jede Urschrift mit einem Titel zur Art des Rechtsgeschäfts, einer kurzen Betreffsangabe und einer innerhalb eines Jahrgangs fortlaufenden Nummer; dabei verwendete Bruchzahlen weisen üblicherweise auf mehrere am selben Tag ausgestellte Instrumente hin. Etwaige zur Ausfertigung der Instrumente herangezogene Unterlagen liegen den Urschriften für gewöhnlich bei, wurden jedoch nicht immer auch mit der zugehörigen Nummer gekennzeichnet.
In die Jahresregister trug Spreng, wiederum chronologisch aufsteigend, die Titel, Betreffsangaben und fortlaufenden Nummern aus seinen Protokollbänden ein. Um die Verbindung zwischen den Registern und den zugehörigen Protokollbänden zu erhalten, wurde für die Archivsignaturen auf Unternummern mit einem kleinen "a" zurückgegriffen.

Unter der Annahme, dass der nicht überlieferte Jahrgang 1600 nur einen Protokollband aufweise, umfasst der Bestand insgesamt 62 Protokollbände, von denen rund ein Viertel (14 Bände; vgl. dazu im Enthält-Vermerk) nicht erhalten ist. Die Register liegen hingegen bis auf diejenigen für die Jahre 1567 und 1598 vollständig vor. Fehlten in einem Protokollband Urschriften, die im Register aufgeführt waren, wurde dies im Datensatz des entsprechenden Protokollbands im Enthält-Vermerk festgehalten. Ebenso wurde im umgekehrten Fall verfahren, wenn nämlich in einem Protokollband Urschriften enthalten waren, die keinen Niederschlag im zeitgenössischen Register gefunden hatten.
Aus den nicht erhaltenen Protokollbänden sind manchmal lediglich einzelne Urschriften überliefert; diese wurden dann beim Datensatz des jeweils zugehörigen Protokollbands im Enthält-Vermerk erfasst. Da aufgrund der Datierung dieser Einzelstücke nicht immer mit Gewissheit entschieden werden konnte, ob sie dem ersten oder dem zweiten Protokollband eines Jahrgangs zuzuordnen seien, wurden für diese Fälle per Konvention alle Urschriften von Januar bis Juli dem ersten Protokollband eines Jahres zugewiesen, die übrigen dem zweiten.

Jeder Protokollband beginnt mit einem von Spreng selbst abgefassten Vermerk, in dem er den abgedeckten Zeitraum und die enthaltenen Nummern angibt und den Inhalt des Protokollbands als die Originale charakterisiert, von denen er für die beteiligten Parteien Ausfertigungen auf Pergament angefertigt habe. Weiterhin werden die chronologisch aufsteigende Anordnung der Urschriften im Protokollband und die Anlage des zugehörigen Jahresregisters festgehalten. Zur Beglaubigung ist der Vermerk mit dem Notariatssignet und der eigenhändigen Unterschrift Johannes Sprengs versehen.
Inhaltlich erstreckte sich die Beurkundungstätigkeit Sprengs auf vielfältige Bereiche. Den Schwerpunkt bilden Vollmachten verschiedenster Art (auch Anpassungen und Widerrufe derselben); weiterhin finden sich testamentarische Regelungen und Inventare, dazu Eingaben vor Gericht und Berufungen, Transsumierungen und vieles andere mehr. Nicht enthalten sind dagegen Grundstücksgeschäfte, da diese über das Stadtgericht abzuwickeln waren. Hinsichtlich der Sprache, in der die Instrumente abgefasst wurden, richtete Spreng sich sicherlich nach den Bedürfnissen seiner Klienten: Rechtsgeschäfte von eher lokaler Bedeutung beurkundete er in deutscher Sprache, solche von überregionaler oder internationaler Reichweite in lateinischer Sprache, der juristischen Fachsprache der damaligen Zeit.
Enthält:nicht: Bd. 1 (vor 11.1567); Bd. 8 (01.-05.1573); Bd. 28 (1583); Bd. 29 (1583); Bd. 32 (1585); Bd. 33 (1585); Bd. 36 (1587); Bd. 37 (1587); Bd. 42 (1590); Bd. 43 (1590); Bd. 48 (07.-12.1593); Bd. 57 (01.-07.1598); Bd. 60 (06.1599-12.1599); Bd. 61 (1600); Register 1598
Sprache:Deutsch
Lateinisch
Schrift:Lateinisch

Angaben zur Benutzung

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:analog
Findhilfsmittel:Der Zugriff auf den Bestand erfolgt primär über die zeitgenössischen Jahresregister, in denen die durchnummerierten Urschriften mit wenigen Ausnahmen vollständig aufgeführt sind. Als weiterer Findbehelf können die Regesten und Karteien von Anton Uhl herangezogen werden. Die Regesten reichen dabei von November 1567 bis April 1580, weisen allerdings mit fortschreitender Jahreszahl zunehmend größere Lücken auf; kein einziger Protokollband ist vollständig regestiert. Die Ortskartei und die Personenkartei reicht jeweils bis ins Jahr 1584, wobei die Personenkartei lediglich die Buchstaben A und B umfasst. Die Sachkartei scheint über erste Anfänge nicht hinausgekommen zu sein. Vollständig sind offenbar einzig Uhls fortlaufend nummerierte Regestenentwürfe mit Angaben zu Personen, Orten und Sachinhalt. Diese zum Teil in Kurzschrift abgefassten Notizzettel verengen sich mit fortschreitender Jahreszahl jedoch auch zunehmend zu einer bloßen Auflistung der in den Urschriften vorkommenden Namen und Orte.

Angaben zu verwandtem Material

Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):Die im Bestand vorhandenen Protokollbände und Register wurden im Jahr 1968 durch die Genealogical Society vollständig auf Mikrofilm aufgenommen, mit Ausnahme des erst 2010 aufgefundenen Registers für das Jahr 1570. Im Jahr 2003 erfolgte eine Neuverfilmung der Jahrgänge 1567-1579 durch den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Augsburg (Prof. Dr. Christoph Becker).
Veröffentlichungen:Becker, Christoph: Die Akten des Augsburger Notars Johann Spreng (1524–1601). Ein Einblick in das Rechtsleben eines frühneuzeitlichen europäischen Wirtschaftszentrums. In: Hans-Georg Hermann, Thomas Gutmann, Joachim Rückert, Mathias Schmoeckel & Harald Siems (Hrsg.): Von den Leges Barbarorum bis zum ius barbarum des Nationalsozialismus. Festschrift für Hermann Nehlsen zum 70. Geburtstag, Köln u.a. 2008, S. 477–491.
Becker, Christoph: Vollmachten, Forderungsverfolgungen, Kredite und andere Vermögensangelegenheiten im frühneuzeitlichen Augsburger Notararchiv Johann Spreng. In: Sabine Wüst (Hrsg.): Schätze der Welt aus landeshistorischer Perspektive. Festschrift zum 65. Geburtstag von Wolfgang Wüst, St. Ottilien 2018, S. 31–42.
Hahn, Reinhard: Spreng, Johannes. In: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 748–749 [Online-Version]. Verfügbar unter: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119127628.html#ndbcontent, zuletzt abgerufen am 28.03.2025.
Roethe, Gustav: Spreng, Johannes. In: Allgemeine Deutsche Biographie 35 (1893), S. 288–291 [Online-Version]. Verfügbar unter: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119127628.html#adbcontent, zuletzt abgerufen am 28.03.2025.
Simnacher, Georg: Johannes Spreng 1524–1601. Humanist, Meistersinger, Notar. In: Wolfgang Haberl (Hrsg.): Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft Reihe 3, Band 17), Weißenhorn 2010, S. 77–98.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Einzelne Fehlnummern aus den Protokollbänden sind im Bestand AB A 6.4 (Stadtgericht und Strafamt - Schuld-, Klag- und Appellationssachen) zu erwarten, in dem der Protokollband II vormals enthalten war.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=468662
 

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