Angaben zu Inhalt und Struktur |
Enthält: | 20.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 12.04.1880, betr. das Hinausackern auf die Gemeindewege, das Wenden mit den Gespannen und das Reinigen der Ackergeräte auf diesen Wegen; 21.) die im Vollzug des Gesetzes vom 16.04.1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt erlassene Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 13.09.1869, betr. Aufenthaltsanzeigepflicht für Fremde sowie die undatierte Anweisung der Ortspolizeibehörde an die Oberhauser Gastgeber, betr. Personen, die mit Schaubuden, Drehorgeln, durch Vorzeigen von Tieren u.ä., ohne schriftliche Bewilligung in Oberhausen sind, abzuweisen; 22.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 11.02.1891, betr. die Anzeige von Wohnungsmietern, bei deren Ein- und Auszug, durch die Vermieter; 23.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 04.05.1898, betr. die nichtfabrikmäßige Herstellung und Verwendung von Calciumcarbid und Acetylengas; 24.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 04.10.1890, betr. die Feier der Sonn- und Festtage mit Ausnahmen, sowie eine Bekanntmachung, dat. 28.05.1903, betr. "Den Ladenschluß an Sonn- und Feiertagen"; 25.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 11.10.1900, betr. den Verkehr mit Flaschenbier; 26.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 21.05.1906, betr. Handel und Verkauf von Waren jeder Art auf der Festwiese, während der Dauer des Volksfestes (während dieser Zeit ist das Hausieren auf den Straßen verboten); 27.) Ortspolizeiliche Vorschriften, dat. 16.09.1901, 30.11.1903, 27.09.1909, betr. "Freibank-Ordnung"; Bekanntmachung des Bezirksamtes vom 06.02.1894, betr. Errichtung einer Freibank; 28.) Abschrift einer Ortspolizeilichen Vorschrift, dat. 28.01.1874, betr. gut sichtbarer Anschlag der Verkaufspreise in den Läden der Bäcker, Brot- und Mehlhändler, Metzger und anderer "Fleischberechtigter Personen", bei Bräuern mit Schankrecht und Bierwirten, weiter Einhaltung der Preise und das Vorgehen bei Preiserhöhungen und für die Bäcker, die Bereithaltungspflicht von geeichten Waagen; 29.) Wiedereinführung der Mehltaxe in Oberhausen, dat. 08.02.-04.03.1870; Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 18.08.1874, betr. Aufschlag für die von auswärts eingehenden Brot- und Fleischlieferungen;Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 15.01.1875, mit Bekanntmachung dazu, dat. 08.01.1877, betr. Aufschlag für von auswärts eingehende Mehllieferungen; Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 28.07.1876, 01.02.1877 und 30.05.1877 (Amtsblatt), betr. Aufschlag für das in Oberhausen geschlachtete Vieh; 30.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 27.02.1891, betr. das Verfahren beim Töten der Schlachttiere; 31.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 10.6.1910, betr. die Verwendung von unbrauchbarem Blut zur Bereitung von Würsten und anderen Nahrungsmitteln; 32.) Ortspolizeiliche Vorschrift, dat. 22.10.1870 und (umfangreicher mit Bierein- und Bierausfuhr) 04.11.1870, betr. Sicherung und Kontrolle des Lokalmalzaufschlages; amtl. Bekanntmachung, dat. 21.04.1885, zur Sicherung des Lokalmalzaufschlages;33.) mehrere Schreiben des Bezirksamtes, dat. 29.12.1882-22.04.1906, betr. die Inkraftsetzung von Ortspolizeilichen Vorschriften, die nicht zugeordnet werden können; 34.) Einhaltung der Ortspolizeiliche Vorschrift, betr. Bauführung, dat. 27.06.1870-22.09.1908, hier: Abbruch des Hauses von Joh. Hornacher, baufällige Grabsteine im Friedhof um die Kirche, Beanstandung beim Neubau des Hauses von Joh. Hager, Planwidrige Bauführung beim Hausbau des Franz Willinger, Abbruch des Wohnhauses, Oberhausen Nr. 28 1/3 (38 1/3 ?), des Photographen Christian Miller, wegen Baufälligkeit, Bebauungsvorschriften für das Baugebiet zwischen der Ulmer Staatsstraße und der Bahnlinie Augsburg-Ulm in der Gemeinde Oberhausen; 35.) Diverse Schreiben des Bezirksamtes bzw. der Ortspolizeibehörde Oberhausen, dat. 17.07.1868 - 23.04.1909, betr.: gesetzwidrige Erlaubnis zu verbotenen Glücksspielen; ordnungswidriger Betrieb einer Abtrittgrube durch Johann Benz von Oberhausen; Ablehnung der beantragten Ausweisung des Michael Eberle; Ortspolizeiliche Bewilligung für Franz Roßberger zum Aufkauf von Gold- und Silberwaren; Antrag von Georg Bach, Valentin Stapf, Johann Schank (Schalk), J. Dötsch, alle vier von Oberhausen, "die Gemeinde solle von Johann Ulmer, Wirt der Schlosswirtschaft, den zu ihren Grundstücken führenden Weg kaufen"; Anweisung für die Polizeiorgane, das Einzäunen an öffentlichen Plätzen zu kontrollieren; Anweisung für die Gemeindeverwaltung, zur Erstellung einer Vorschrift für den Betrieb der elektrischen Straßenbahn; Anzeige gegen den Braumeister Theodor Geiger von Lechhausen, wegen Übertretung der Ortspolizeilichen Vorschrift, die Biereinfuhr nach Oberhausen betreffend; Erlaubnis für den Obsthändler Karl Graßschopp von Oberhausen, vor seinem Laden einen Verkaufstisch auf zu stellen; 36.) Schriftwechsel, Regelungen, Protokolle, Bekanntmachungen, dat. 05.01.1870 - 10.06.1908, betr. "Nacht-Schleichwache", Einhaltung der Polizeistunde, Abhaltung von Volksversammlungen, unbefugter Schnapsverkauf; 37.) abgelehnter Antrag, dat. 14.08.1870, zur Genehmigung einer Ortspolizeilichen Vorschrift, betr. Viehhut auf "ungeschlossenen" Grundstücken |
Sprache: | Deutsch |
Schrift: | Lateinisch |
Trägermaterial: | Papier |
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