NB A 1.11.7.1 Sozialhilfeakten (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Signatur:NB A 1.11.7.1
Alte Bestandsbezeichnung:Sozialamt, Abgabe 2007; Amt für Soziale Leistungen, Abgabe 2013; Amt für Soziale Leistungen, Abgabe 2018
Titel:Sozialhilfeakten
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akte/Dokument

Angaben zum Kontext

Provenienz / Aktenbildner:Sozialamt; Amt für Soziale Leistungen
Verwaltungsgeschichte:Bis 2003 war die Stadt Augsburg für Sozialhilfe zuständig. Danach folgte die rechtliche Neugestaltung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe unter dem üblicherweise betitelten Schlagwort „Hartz IV“.
Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die in Deutschland unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte.
Die Kommission wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. Sie sollte Vorschläge dazu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden könne. Anlass dafür war unter anderem das Bekanntwerden von geschönten Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über deren Vermittlungserfolge und über den Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000). Erklärtes Ziel des Hartz-Konzeptes war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren. Dieses Ziel konnte nicht annähernd erreicht werden.
In den Medien wurde das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Einschneidende Änderungen an den Gesetzen erfolgten bereits ab 2006, siehe dazu Arbeitslosengeld
Ein wichtiger Punkt war die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und fehlender Transparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben:

1.) Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht.

2.) Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist.

3.) Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige

Das Sozialamt wurde 2008 in Amt für Soziale Leistungen umbenannt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Schrift:Lateinisch
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=629512
 

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