Angaben zur Identifikation |
Institution: | Stadtarchiv Augsburg |
Signatur: | NB A 1.3 |
Titel: | Referate bis 1948 |
Entstehungszeitraum: | 1873 - 1954 |
Stufe: | Beständegruppe |
Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
Anzahl: | 441 |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz / Aktenbildner: | verschiedene Referate |
Verwaltungsgeschichte: | Mit der Demokratisierung und der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung 1919 wurde der Magistrat durch die Referenten abgelöst. Diese werden vom Stadtrat gewählt. Als berufsmäßige Stadträte besitzen sie jedoch kein Stimmrecht im Stadtrat (Ausnahme: Sie sind gleichzeitig Bürgermeister), jedoch ein Vorschlags- und Beratungsrecht. Die Referenten stehen als Referatsleiter den Referaten vor, welche für den Vollzug und der Verwaltungsarbeit zuständig sind. Außerdem sind ihnen Ämter, Dienststellen und andere städtische Einrichtungen unterstellt. Während der Weimarer Republik wechselten Die Referate häufig ihre Zuständigkeiten, sodass die heute gekannte Konstanz nicht vorhanden war. 1935 stellte das nationalsozialistische Regime auch die kommunale Verwaltung auf das Führerprinzip umstellte. Rein formell existierten die Referate allerdings weiterhin. Große Teile der Überlieferung der Verwaltungstätigkeit der Referate finden sich nicht in den Beständen der Referate, sondern in den Beständen der Hauptaktenverwaltung. Einige der Referatsbestände bestehen darüber hinaus nur aus Handakten der jeweiligen Referenten. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Sprache: | Deutsch |
Schrift: | Lateinisch |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=13183 |
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