Angaben zur Identifikation |
Institution: | Stadtarchiv Augsburg |
Signatur: | AB A 4 |
Titel: | Bürgermeisteramt |
Stufe: | Beständegruppe |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz / Aktenbildner: | Bürgermeisteramt |
Verwaltungsgeschichte: | Anders als es der Name "Bürgermeisteramt" suggeriert, enthält der vorliegende Bestand nicht die Unterlagen der Stadtoberhäupter. Während vor 1548 die Begriffe Bürgermeister und Stadtpfleger deckungsgleich verwendet wurden, wurden die Stadtoberhäupter nach der Karolinischen Regimentsordnung nur noch als Stadtpfleger bezeichnet. Die Bürgermeister übernahmen ab 1548 dagegen verschiedene Verwaltungsaufgaben und waren ein nachgeordnetes Exekutivorgan. Sie waren vor allem für die Sicherung der inneren Ordnung zuständig: Als vorgesetzte Instanz der "Policey", als Vollstrecker der Ratsbeschlüsse und Dekrete, als erstinstanzliche Richter in summarischen Prozessen ohne Schriftverkehr sowie als Ansager der Ratsversammlung. Als Folge dieser Aufgaben waren ihnen die Stadtwächter, die Gassenhauptleute, die Torwächter, die Stättmeister und die Markt- und Schrannenknechte unterstellt. Die Bürgermeister hatten keine eigene Amtsstube, sondern führten ihre Amtsgeschäfte in ihren Privatwohnungen. Für das Amt wurden jedes Jahr sechs Personen gewählt, drei aus aus der Gemeinde und drei aus dem Patriziat, den Mehrern und Kaufleuten. Es amtierten jeweils zwei der Gewählten, einer aus der Gemeinde und einer höheren Standes, für vier Monate der Wahlperiode. Ab 1787 sollten die nicht-patrizischen Bürgermeister nur noch mit Juristen besetzt werden, allerdings ist die Frage der Umsetzung ungeklärt. Die Reform des Jahres 1804 sah vor, dass die Aufsicht über die Polizeibehörde durch das neueingerichtete Polizeiamt übernommen werden sollte. Dafür sollten die Bürgermeister für alle vor dem Reichsstadtvogt und den Zucht- und Frevelämtern verhandelten bürgerlichen Händel zuständig sein. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Ingrid Bátori: Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 66-67; Nicole Finkl: Administrative Verdichtung, 37, 148-150; Peter Geffcken/Rolf Schmidt: Bürgermeister; in: Stadtlexikon Augsburg. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=99306 |
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