AB A 7 Steuermeisteramt (Beständegruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Signatur:AB A 7
Titel:Steuermeisteramt
Stufe:Beständegruppe

Angaben zum Umfang

Anzahl:357

Angaben zum Kontext

Provenienz / Aktenbildner:Steuermeisteramt
Verwaltungsgeschichte:Das reichsstädtische Steuer(meister)amt entstand 1299 durch eine Ausgliederung aus dem Baumeisteramt. Als Organ der Finanzverwaltung wurde es von sechs Personen verwaltet. Zunächst stark zünftisch besetzt, ist nach 1548 ein patrizisches Übergewicht bei der Ämterbesetzung (drei Parizier, einer von der "Gemeinde") und eine - auch finanzielle - Aufwertung des Amts konstatierbar.
Die Erhebung der Steuer, die als Leistung der Bürger jährlich abgefordert wurde, erfolgte seit 1339 durch eine Steuerbeschreibung, d. h. einem jährlichen systematischen, immer identischen Rundgang städtischer Amtsträger mit einer namentlichen Auflistung der Steuerzahler und ihrer Güter. Die reale Ableistung der Steuer als Bringschuld erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt (s.u.). Die Steuerherren registrierten bei ihrem Umgang, der in 60 sog. "Lectionen" eingteilt war und ca. 8-10 Tage andauerte, die Namen der steuerpflichtigen Bewohner im Steuerbuch. Dieses wiederum war seit 1346 in in 46, später (1522-1562) in 84 bzw. 95 Bezirke, eingeteilt, die mit den" Lectionen" in Abfolge und Umfang nicht identisch waren. Für alle Steuereinheiten sind jedoch generell vier große Stadtviertel konstatierbar: 1) Frauenvorstadt (Bezirke 4-17), 2) Jakobervorstadt (Bezirke 18-40), 3) Lechviertel (Bezirke 1, 2, 41-76) und 4) Oberstadt (Bezirke 4, 77-95). Bei der Kontrolle der Steuereinhebung und -ehrlichkeit kam auch den Viertel- und Gassenhauptleuten eine besondere Rolle zu.
Die Steuereinhebung erfolgte jährlich durch Verruf am Sonntag vor oder nach Martini (11.11.), die Frist zur Ablieferung des nach dem Steuerfuß (0,5 % bzw. 0,25 % bei Barvermögen bzw. liegenden Gütern) berechneten Betrags bestand bis zum Thomastag (21.12.). Die Aufzeichnung der Steuerleistung war den Steuerschreibern bzw. -unterschreibern übertragen.
Seit dem 13. Jahrhundert bestand die Steuer aus einer allgemeinen proportionalen Vermögenssteuer, die während der Zunftverfassung durch die Einführung des sog. "Habnits" (= einheitlicher Mindeststeuersatz) ergänzt wurde, den eine Steuerreform 1472 jeodch wieder aufhob. Seither trat neben die Vermögenssteuer eine zusätzliche Kopfsteuer für alle Steuerpfichtigen. Städtischer und kirchlicher Besitz waren steuerbefreit. Neben dieser "geschworenen Steuer" fiel ab 1529 auch das Wachgeld, ursprünglich von den Viertelhauptleuten eingehoben, unter die Einnahmen der Steuerherren. Steuererhöhungen, z. B.während Kriegs- und Krisenzeiten mit erhöhtem Finanzbedarf, wurden durch Einhebung doppelter Steuern abgewickelt. Mit Aufhebung der Zunftverfassung konnten ab 1549 reiche Bürger durch eine Zahlung von 600 Goldgulden ("Reichen Seuer") die Deklarierung ihres eigentlichen Vermögens umgehen, Freibeträge (sog. "Schatz-" oder "Sparhafen-Geld") wurden auf 500 Gulden erhöht.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Vgl. Claus-Peter Clasen, Steuerbücher; Nicole Finkl, Administrative Verdichtung, S. 80 ff.; Peter Geffcken, Artikel "Steuern", in: Stadtlexikon Augsburg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=99311
 

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