Angaben zur Identifikation |
Institution: | Stadtarchiv Augsburg |
Signatur: | AB A 13 |
Titel: | Ungeldamt |
Stufe: | Beständegruppe |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz / Aktenbildner: | Ungeldamt |
Verwaltungsgeschichte: | Seit dem 14. Jh. traten neben die direkte Besteuerung weitere indirekte Steuern, das sog. "Ungeld" als Verbrauchssteuer. Die gängigsten Produkte, die versteuert wurden, waren Wein, Honig, Bier, Salz, Korn und Barchent. 1363 wurde die Ungeldverwaltung aus dem Aufgabenbereich des Baumeisteramts herausgelöst und einem Fünfergremium, den "Ungeltern", übertragen (2 Mitglieder des Rats, 3 der Gemeinde). 1389 erfolgte eine weitere Aufgliederung der Ungelter nach den Waren, auf die das Ungeld erhoben wurde. Die Verwaltung war wohl nur eine reine Inkassostelle, die an das Baumeister- und später an das Einnehmeramt ablieferte. Von 1389 bis 1444 fasste man sie zu einer nicht näher ermittelbaren Oberbehörde ("Einnehmer aller Ungeld") zusammen, danach gab es neuerlich eine Aufgliederung nach den besteuerten Waren. Die Einhebung des Ungelds, die Tarife bzw. die Erhöhung sorgten immer wieder für Konflikte und Spannungen innerhalb der Stadtgemeinde. Zu Problemen führte auch die Verschiedenartigkeit und das wechselnde Ausmaß der Steuern auf Verbrauchsgüter und die unterschiedlichen Orte bzw. Modalitäten ihrer Einhebung. Das Weinungeldamt, ein Dreierkollegium (2 Zünftler, 1 Patrizier), bildete die Stelle für die wichtigste indirekte Steuer (Geffcken vermutet eine Unterbehörde des Baumeisteramts mit reiner Inkassofunktion). Jeder gekaufte Wein musste bei den Weinungeltern im Siegelhaus angezeigt und versteuert werden. Weiteres Unterpersonal (Weinungeldschreiber, Siegler, Weinschreiber auf dem Markt, Weinhüter am Weinstadel in der Maximilianstraße, Stadelmeister, Weinzieher, Visiere, Weinstecher), zum Teil aus anderen Verwaltungsbereichen, stand zur Verarbeitung und Qualitätskontrolle zur Verfügung. Der Eichmeister kontrollierte dabei außerdem die Korrektheit der Maße und Gewichte, die Weinunterkäufel führten die Preisverhandlungen.Auch der im Honigkeller am Weinmarkt gelagerte Honig unterlag einem Ungeldungeldamt. Für die Ungeldeinhebung von Bierfuhren waren die Zoller und Torwärter befugt, ein Pfand bei der Biereinfuhr zu nehmen und nach Angabe der Lieferung beim Bierungeldschreiber zurückzugeben. 1548 wurden alle Unterämter in einem (Wein-)Ungeldamt zusammengefasst und mit den Salzungeltern fusioniert. Salz aus Reichenhall bildete seit dem Mittelalter ein wichtiges Handelsgut. Salzknechte zum Aufschütten und Verfüllen des Salzes und Unterkäufel als Marktaufsicht bildeten das städtische Personal, während die Salzstadel an einzelne Salzfertiger verpachtet wurden, die ab dem 15. Jh. den Salzhandel eigenverantwortlich in einer extra Gesellschaft (1443) regelten, die nicht mit der Zunft der Salzfertiger identisch war. Die Gesellschaft verhandelte die Lieferbedingungen und Preise, der Rat beschränkte sich auf die Einziehung der Steuern. Dazu waren zwei Salzungelter (1 Zünftler - meist Salzfertiger oder Weber -, 1 Patrizier, identisch mit den Verordneten?) aus dem Rat bestellt. Das Salzungeldamt rangierte unter den Weinungeltern und beschäftigte ebenfalls subalternes Personal (Salzfaktor am Markt und Salzstadel, Salzmesser. Als dritte Einnahmequelle wurde das Barchentungeld von den Textilien erhoben, erstmals erwähnt 1378/85. Auch hier waren zwei Ungelter aus dem Kleinen Rat (1 Partrizier, 1 Kaufleute) zuständig. Die Einhebung des Ungelds erfolgte nach der Bleiche oder dem Färben und Kontrolle durch sog. Geschauer. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Nicole Finkl, Administrative Verdichtung und Konfessionalisierung, S. 88 ff. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=99317 |
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