Digitalisierungsaufträge und Wiedergabegenehmigungen

Digitalisierung von Archivgut

Sollten Sie Digitalisate von Archivgut wünschen, gibt es für die Erstellung zwei Möglichkeiten:

  • Bestellung von hochauflösenden Digitalisaten direkt beim Stadtarchiv (kostenpflichtig)
  • eigenständige Fotografie von freigegebenem Archivgut bei uns im Lesesaal (kostenlos)


Um Digitalisate direkt beim Stadtarchiv zu bestellen, muss ein sogenannter Reprographieantrag ausgefüllt werden. Der Antrag kann entweder unmittelbar bei der Einsicht in Archivgut im Lesesaal ausgefüllt werden oder digital von zuhause aus bearbeitet und mittels Kontaktformular zugesandt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Stellung von Reprographieanträgen die korrekten Signaturen angegeben werden müssen und klar erkennbar sein muss, welche Dokumente digitalisiert werden sollen. Die pauschale Digitalisierung von ganzen Akten oder Amtsbüchern kann unter Umständen sehr kostenintensiv werden. Gerne erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs.

Weiterverwendung von Digitalisaten aus Archivgut

Die Veröffentlichung und Weiterverwendung von Digitalisaten und Informationen aus Archivgut ist grundsätzlich frei (vgl. § 13 Benutzungsordnung) und erfolgt unter den Kriterien von CC BY-SA 4.0. Weder muss beim Stadtarchiv ein Wiedergabeantrag gestellt werden noch entstehen Wiedergabegebühren. Lediglich folgende drei Punkte müssen bei einer Weiterverwendung/Veröffentlichung beachtet werden:

  • Quellenangabe nach Maßgabe des Stadtarchivs
  • Kennzeichnung vorgenommener Änderungen im Vergleich zum Original
  • Berechtigte Interesse Betroffener und Dritter sind ggf. zu wahren

Über die freiwillige Einreichung von Belegexemplaren freuen wir uns immer.

Digitalisierung von Bauakten

Für die Digitalisierung von Bauakten beachten Sie bitte unsere Informationen zum Thema Bauakten.