Angaben zur Identifikation |
Institution: | Stadtarchiv Augsburg |
Signatur: | NB A 1.1.3 |
Titel: | Stadtrat |
Entstehungszeitraum: | 1919 - 2007 |
Stufe: | Beständegruppe |
Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Amtsbuch/Band |
Anzahl: | 11822 |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz / Aktenbildner: | Stadtrat |
Verwaltungsgeschichte: | Durch die Revolution 1918/19 und das Ende der Monarchie wurden alle Ebenen des Staates demokratisiert. In diesem Zuge erhielt die Kommunen durch das Selbstverwaltungsgesetz vom 22.05.1919 sowie dem Wahlgesetz vom 15.04.1919 die Selbstverwaltung im heutigen Sinne. Die Honoratiorenverwaltung und das Klassenwahlrecht wurden beseitigt. Die Gemeindebevollmächtigten sowie der Magistrat wurden durch einen direkt gewählten Bürgermeister (ab 1924 vom Stadtrat gewählt) sowie zunächst 50 Stadträten ersetzt. Diese wurden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen ermittelt. Diese fanden in Augsburg erstmals am 15.06.1919 statt. 1935 wurde vom die demokratische Fassung durch das nationalsozialistische Regime durch das „Führerprinzip“ ersetzt. Die durch die NSDAP ausgewählten Gemeinderäte, in kreisfreien Städten auch "Ratsherren" genannt, hatten nur noch beratende Funktion. Die gesamte Verantwortung für die Gemeindeverwaltung lag in den Händen des durch die NSDAP ernannten Bürgermeisters. Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die ersten freien Gemeindewahlen am 26.05.1946 statt. Der Bestand „Stadtrat“ enthält neben den Protokollen der Stadtratssitzungen auch die Protokolle der zum Stadt gehörigen Ausschüsse, in denen bereits viele Entscheidungen diskutiert und getroffen werden, denen im Stadtrat nur noch formell zugestimmt wird. Häufig bilden die Ausschüsse das eigentliche Rückgrat der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den jeweiligen Fraktionen des Stadtrates gemäß der Stimmenverteilung der Kommunalwahl bestimmt. Die Ausschüsse können dabei in Anzahl und Zuständigkeit zwischen den einzelnen Legislaturperioden variieren. Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse unterscheiden sich in öffentlich und nicht-öffentliche Teile. Die Protokolle der öffentlichen Teile unterliegen keiner Schutzfrist, während die nicht-öffentlichen Teile unter den Geheimnisschutz von 60 Jahren fallen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Sprache: | Deutsch |
Schrift: | Lateinisch |
Ansichtsbild: |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Eingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=13137 |
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