NB A 1.1.3.1 Stadtrat, Protokolle, 1919-2007 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Signatur:NB A 1.1.3.1
Titel:Stadtrat, Protokolle
Entstehungszeitraum:1919 - 2007
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Amtsbuch/Band
Anzahl:1816

Angaben zum Kontext

Provenienz / Aktenbildner:Stadtrat
Verwaltungsgeschichte:Im Rahmen des Reformprogramms von 1918/19 sollten demokratische Grundsätze auch auf der kommunalen Ebene zum Tragen kommen. Das Selbstver-waltungsgesetz vom 22.5.1919 sowie das Wahlgesetz vom 15.4.1919 ebneten den Weg zu einer kommunalen Selbstverwaltung im heutigen Verständnis. Das Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung schuf eine einheitliche rechtliche Basis für Bayern. Es stellte Stadt- und Landgemeinden gleich, schränkte die Staatsaufsicht ein und versuchte durch die Vereinfachung der Kommunalstrukturen Kosten einzusparen. Das bisherige Zweikammersystem von Magistrat und Kollegium der Gemeindebevollmächtigten in den Städten (Magistratsverfassung) wurde durch das Einkammersystem (Ratsverfassung) ersetzt. Das Gremium, mit dem Anspruch als Alleiniges Vertretungs- und Verwaltungsorgan war nun der gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat, dessen Vorsitz der Bürgermeister führte. Durch das neue Gemeindewahlgesetz erfolgte die Stadtratswahlen nach den Grundsätzen der freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl. Die Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927 strukturierte das Kommunalrecht nochmals neu und betonte die zentrale Stellung von Gemeinderat und Bürgermeister ("modifiziertes Ratssystem").
Ab 1933 schränkten die nationalsozialistischen Gleichschaltungsgesetze die kommunale Selbstverwaltung zunehmend ein. Die Einführung der Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 beseitigte die demokratische Stadtverfassung und führte auch auf kommunaler Ebene das ’Führerprinzip’ ein. Die durch die NSDAP ausgewählten Gemeinderäte, in kreisfreien Städten auch "Ratsherren" genannt, hatten nur noch beratende Funktion. Die gesamte Verantwortung für die Gemeindeverwaltung lag in den Händen des durch die NSDAP ernannten Bürgermeisters. Die nationalsozialistische Rechtssetzung führte auch dazu, dass in Bayern etwa die Hälfte der bisher kreisunmittelbaren Städte ihren Sonderstatus verloren und in die Kreisabhängigkeit gedrängt wurden.

Literaturhinweise
Emma Mages: Gemeindeverfassung (19./20. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon Bayerns.
Münzenrieder, Heinz: Stadtrat, in: Stadtlexikon Augsburg, Augsburg 1998.
Hetzer, Gerhard: Gemeindebevollmächtigte, in: Stadtlexikon Augsburg, Augsburg 1998.
Archivierungsgeschichte:Der Bestand „Stadtrat“ (GS-Nr. 20702) setzt sich aus den 2012/13 formierten Hilfsbeständen „Stadtrat, Protokolle“ (GS-Nr. 20130) und „Stadtrat, Verwaltungsberichte“ (GS-Nr. 20131) zusammen. Im Dezember 2015 wurden die beiden Hilfsbestände zusammengeführt, formiert und erschlossen. Der Bestand „Stadtrat“ schließt an den Bestand „Gemeindebevollmächtigte“ (GS-Nr. 20706) an, da das Gremium der Gemeindebevollmächtigten als Vorläufer des 1919 eingerichteten Stadtrats zu betrachten ist.
Der Bestand „Stadtrat“ umfasst 162 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1919–1944. Inhaltlich handelt sich hauptsächlich um Sitzungsprotokolle des Stadtrats (von 1919–1937, von 1938–1944 „Niederschriften über die Beratungen mit den Ratsherren“) und seiner verschiedenen Untergremien (Schulsenat, Bausenat, Stiftungssenat, Personalsenat, Sparkassenausschuss, Kunstausschuss, Werk-ausschuss, Wohnungssenat, Ausschuss für die Reservekasse), sowie der städtischen Verwaltungsberichte. Innerhalb des Bestandes wurden gemäß der Ausschüsse und Senate Serien gebildet, welche in sich chronologisch geordnet sind.
Die Verwaltungsberichte erschienen in den Jahrgängen 1919/1920 bis 1923/1924 nicht im Druck, sondern liegen nur maschinenschriftlich vor. Die Jahrgänge 1924/1925 bis 1927/1928 wurden gedruckt, wobei eine Serie dieser Jahrgänge auch in der Amtsbücherei des Stadtarchivs (AB VI 307) überliefert ist. Für die Jahr 1927 bis 1932 wurde nur Material für die Abfassung von Verwaltungsberichten gesammelt (Protokollauszüge zum "Geschäftsbericht"). Eine Ausarbeitung wurde nicht vorgenommen.
Die Protokolle der Stadtratssitzungen ab 1945 konnten eindeutig der Provenienz Hauptamt, Stadtratssekretariat zugeordnet werden. Aus diesem Grund wurde diese nicht in den Bestand „Stadtrat“ eingereiht, sondern gemäß der Provenienz „Hauptamt, Stadtratssekretariat“ im Bestand „Stadtratsbeschlüsse“ (GS-Nr. 20685) aufgestellt.

Zur Klärung von Detailfragen können ergänzend zu den Verwaltungsberichten des Stadtrats auch die "Kommunale(n) Mitteilungen der Stadt Augsburg" (1925-1934) benutzt werden, die als Anlage zum Amtsblatt der Stadt Augsburg interessante Informationen aus dem Bereich der Statistik enthalten.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Schrift:Lateinisch
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=13138
 

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