Satzungen und Ordnungen

Benutzung

Das Stadtarchiv Augsburg steht allen interessierten Personen als öffentliches Archiv zur Nutzung offen. In der Regel erfolgt die Benutzung nach vorheriger Kontaktaufnahme oder direkt vor Ort im Lesesaal. Ausführliche Informationen zu den Abläufen eines Archivbesuchs sowie zu den Aufgaben des Stadtarchivs finden Sie in unseren Ordnungen und Satzungen.

Beachten Sie bitte auch unsere Hilfeseiten für die Benutzung des digitalen Lesesaals und für die Benutzung vor Ort sowie für die Bauakteneinsicht und Personen- und Familienforschung.

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs

In der Satzung sind die Aufgaben des Stadtarchivs festgelegt. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für die Benutzung des Archivs. Alle wichtigen Informationen zur Nutzung sind zudem übersichtlich in der Benutzungsordnung sowie in der Lesesaalordnung zusammengefasst.

Gebührensatzung

Die meisten Nutzungsformen des Stadtarchivs sind gebührenfrei (insbesondere wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen). Die Gebührensatzung gibt Aufschluss darüber, bei welchen Nutzungsvorhaben Gebühren anfallen.

Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung enthält alle wichtigen Informationen für unsere Benutzerinnen und Benutzer. Es ist ratsam, diese vor einem Besuch oder einer Kontaktaufnahme zu lesen.

Lesesaalordnung

Die Lesesaalordnung regelt die Abläufe und das Verhalten im Lesesaal. Wir empfehlen daher, diese vor Ihrem Besuch aufmerksam zu lesen.

Hausordnung

Die Hausordnung regelt Verhaltensweise im Gebäude sowie auf dem Gelände des Stadtarchivs.