StadtAA/00471/AUS/1295 Oktober 4 Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, erlässt erstens Bestimmungen, wie in Streitsachen zwischen Bischof, Chorherren und Bürgern auf der einen und dem Pfalzgraf Rudolf auf der anderen Seite vorzugehen sei, und nennt die Namen der Schiedsleute beider Pa

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Institution:Stadtarchiv Augsburg
Bestand:Allgemeines Urkundenselekt (AUS) - Ältere Reihe (bis 1806)
Signatur:StadtAA/00471/AUS/1295 Oktober 4
Titel:Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, erlässt erstens Bestimmungen, wie in Streitsachen zwischen Bischof, Chorherren und Bürgern auf der einen und dem Pfalzgraf Rudolf auf der anderen Seite vorzugehen sei, und nennt die Namen der Schiedsleute beider Parteien. Pfalzgraf Rudolf nimmt zweitens ausdrücklich Bezug auf die konkrete Streitsache zwischen seiner Mutter und dem Bischof. Die Streitsache ist Anlass für die Benennung der Schiedsleute.
Entstehungszeitraum:04.10.1295
Originaldatierung:vom Chr. Geb. 1295 des oben genannten Dienstags nach St. Michael
Stufe:Archivalieneinheit
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, erlässt erstens Bestimmungen, wie in Streitsachen zwischen Bischof, Chorherren und Bürgern auf der einen und dem Pfalzgraf Rudolf auf der anderen Seite vorzugehen sei, und nennt die Namen der Schiedsleute beider Parteien. Pfalzgraf Rudolf nimmt zweitens ausdrücklich Bezug auf die konkrete Streitsache zwischen seiner Mutter und dem Bischof. Die Streitsache ist Anlass für die Benennung der Schiedsleute. Auf des Pfalzgrafens und seiner Mutter Seite handelt es sich um Konrad von Wildenrode, den Marschalk des Ausstellers, Heinrich, den alten Judman, Berhtold von Röhlingen und Konrad von Eglingen auf den Bischofs Wolfhard, der Chorherren, des Rates und der Bürgerschaft Seite um Heinrich von Höchstetten, Heinrich der Güntzer, Lehnen dieses ab, so tritt des Pfalzgrafens Übermann (= Oberschiedsrichter), Graf Ludwig von Öttingen, in Erscheinung. Schlägt dieses Verfahren im Prozess mit des Pfalzgrafens Mutter fehl, soll man warten, bis dieser von seiner Pfalzgrafenschaft bei Rhein nach München gekommen ist, und dann 4 Wochen. Die Verhandlungen zwischen Aussteller und Bischof sollen, wenn nötig, mit einem Übermann geführt werden. Verlaufen sie ergebnislos, so gilt der Stand vom Dienstag nach St. Michael. Um die Durchführung der Verhandlung (des Tädings) sollen der erwähnte von Wildenrode, Wernher von Northofen, der Viztum des Pfalzgrafen und die beiden Augsburger Bürger Heinrich der Güntzer und Otte der Hurloher sich kümmern.
Urkundentypologie:nicht erfasst
Beglaubigungsmittel:Siegel
Aussteller:A: Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern
Siegler:S1 = A; S2: Mutter des A
Provenienz / Aktenbildner:?
Überlieferungsart:Ausfertigung
Schrift:Lateinisch
Trägermaterial:Pergament
Anzahl der Siegel:2
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://recherche-stadtarchiv.augsburg.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=343005
 

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